DS-GVO Fehlkonzept Nr. 2: Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung ist (k)ein Grundbedürfnis

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Datenschutz ist opportunistisch geworden: Wir setzen auf ihn, wenn wir einen direkten Nutzen von ihm haben, ansonsten interessiert er uns nicht.

Das Prinzip der Informationellen Selbstbestimmung besagt, dass jede Person selbst darüber befinden kann, was mit ihren Daten geschieht (Grundrecht). Betrachtet man den Kontext des damals höchstrichterlichen Entscheids, dann kommt einem dasGanze heute etwas absurd vor. Es ging damals (1983) um die Erfassung von Daten im Rahmen der Volkszählung in Deutschland (also gegenüber dem Staat).  In diesem Jahr war die Datenverarbeitung mittels Lochkartenerfassung, Kernspeichern und waschmaschinengrossen Magnetspeichern die Regel. Die ersten PCs lauerten am Horizont, aber eine Datenverarbeitung im heutigen Stil konnten sich nur echte Utopisten vorstellen. 1984 von George Orwell war omnipräsent, aber der Überwachungsstaat war das zu bekämpfende Übel,nicht marktbeherrschende Internet-Konzerne.

Ein technischer Vergleich mit heutigen Rechnern erübrigt sich. Was viel wesentlicher ist, ist die Tatsache, dass sich die Informationsnutzung umfassend verändert hat. Datenverarbeitung zum Zeitpunkt des Volkszählungsentscheids war Schwerarbeit und wurde von den EDV-Göttern in weiss durchgeführt.  

Die DS-GVO basiert noch immer auf den Überlegungen der Siebzigerjahre. Die betroffene Person, wird als Opfer der Datenhalter („Verantwortlichen“)dargestellt. Dieser Datenhalter ist die anonyme Verwaltung oder eine Datenkrake, ein Unternehmen, welches alles daran setzt, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu verletzen.

Doch diese Opferrolle entspricht schon lange nicht mehr dem Durchschnittsnutzer.  Dieser bestimmt heute weitgehend selbst,welche Daten er im täglichen Leben von sich preisgibt und verarbeitet. Dies bedeutet nun nicht, dass er darüber wirklich die Kontrolle hat. 90% der Benutzer verhalten sich aber so, als ob es ihnen entweder egal sei oder sie sich darüber keine Gedanken machen würden.

Informationelle Selbstbestimmung im heutigen Kontext bedeutet eine Umkehrung der Gedanken der Siebzigerjahre. Heute geht es darum,möglichst viele Daten publik zu machen, um mit anderen in Kontakt zu treten.Wer jetzt glaubt, dies sei nur eine Geschichte rund um soziale Medien wie Facebook,der täuscht sich gewaltig.  Es gibt offensichtliche Gründe, wieso Personen persönliche Details auf sozialen Plattformen veröffentlichen. Die Frage ist nicht, WIESO Sie diese Daten bekannt geben,sondern die Frage, WIE intelligent diese Daten veröffentlicht werden. Ich bin überzeugt, dass ein Grossteil der heutigen Nutzer von Facebook durchaus Klarheit darüber hat, dass Ihre Daten weiterverwendet und kommerziell genutzt werden. Mit anderen Worten: Die Informationelle Selbstbestimmung hat dazu geführt, dass die Anwender viel grosszügiger mit ihren Daten umgehen. Diese Tatsache kann man weder negieren noch mit Gesetzen alternative Fakten schaffen. Wenn Personalabteilungen systematisch Daten aus dem Netz auswerten, um Bewerber zu beurteilen, dann führt das automatisch dazu,dass die potentiellen Bewerber gezielt Daten platzieren. Jeder Social Media Nutzer überlegt sich heute, welchen Nutzen seine Aktivitäten auf diesen Kanälen haben.

Das soll auf keinen Fall heissen, dass Datenschutz überflüssig geworden wäre. Der Datenschutz geht jedoch per se und selbstverständlich davon aus, dass Personendaten in jedem Fall vor den Bösen „Verantwortlichen“ und „Verarbeitern“ geschützt werden müssen. Tatsächlich geht das Datenschutzrecht nicht darauf ein, welchen Schutz Personen bedürfen, die ihre gesamte Datenwelt transparent machen!Mittlerweile weiss eine Mehrheit aller Nutzer von Gratisdiensten, dass sie mit ihren Daten bezahlen.

Der Datenschutz muss mit aller Konsequenz greifen, wenn Daten von Dritten (z.B.Bilder) freizügig verteilt oder widerrechtlich publiziert werden. Hier muss es Schutzmöglichkeiten geben. Dies bedeutet, dass es möglich sein muss, solche Inhalte konsequent vom Netz zu nehmen oder zu blockieren. Die aktuellen Diskussionen rund um Facebook zeigen, dass sich hier etwas bewegt. Solange aber die internationale Gemeinschaft Kriminellen Schlupflöcher bietet, hapert es an der Durchsetzung. Soll ein Gesetz Personen schützen, welche von sich die intimsten Details freiwillig publizieren? Was ist der Wert einer Einwilligung! Damit zur nächsten Fehlkonzeption.

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