Zugegeben, das ist nicht der korrekte Titel der Motion 22.3004, doch der zugefügte Nebensatz entspricht der Auswirkungen, würde diese Motion umgesetzt. Leider zeigt sich hier wieder einmal, wie wenig Sachwissen und Kompetenzen im Bereich der Informationssicherheit existieren.
Worum geht es in der Motion? Die Schutzanforderungen an die Integrität von Belegdaten sollen heruntergeschraubt werden. Eine Einladung für Cyberkriminelle, Rechnungen, Buchhaltungsbelege, Verträge oder andere, rechtsverbindliche Daten anzugreifen und zu kompromittieren. Die Schweiz war in der glücklichen Lage, seit 2001 über eine gesetzliche Grundlage (GeBüV) zu verfügen, welche die vollständige elektronische Abwicklung von handelsrechtlichen Vorgängen ermöglichte. Dabei wurde ein hohes Mass an Schutz vorgegeben, um die Integrität der Daten sicherzustellen.
Mit dieser Motion sollen diese Schutzvorschriften aufgeweicht werden. Unterstützt wurde die Motion von vielen Politikern und Fachverbänden, auch von solchen, die es eigentlich besser wissen sollten.
Ein weiteres Beispiel, dass man bei der Informationssicherheit über Lippenbekenntnisse nicht hinauskommt und der Populismus wichtiger ist, als die Verbesserung der Cybersicherheit.
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