{"id":976,"date":"2019-05-23T09:05:18","date_gmt":"2019-05-23T08:05:18","guid":{"rendered":"https:\/\/wildhaber.com\/?p=976"},"modified":"2019-05-23T09:11:51","modified_gmt":"2019-05-23T08:11:51","slug":"datenschutz-die-anwendung-der-lochkartentechnologie-auf-big-data","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wildhaber.com\/index.php\/datenschutz-die-anwendung-der-lochkartentechnologie-auf-big-data\/","title":{"rendered":"DS-GVO\/GDPR: Die Anwendung der Lochkartentechnologie auf Big Data"},"content":{"rendered":"<p>Ist der Datenschutz, so wie er durch die Europ\u00e4ische Union vorgegeben wird, wirklich noch aktuell?<\/p>\n<p><strong>Datenschutz interessiert nur, wenn er einen Nutzen bringt.<\/strong><\/p>\n<p>Die DS-GVO (Datenschutz Grundverordnung) hat seit zwei Jahren Wellen auf allen Kan\u00e4len geworfen &#8211; seit dem 25.5.18 herrscht aber faktisch Funkstille. Offenbar ist das Interesse f\u00fcr den Datenschutz in der sommerlichen Hitze schneller geschmolzen als ein Eisw\u00fcrfel. Grund genug, sich in Ruhe Gedanken dar\u00fcber zu machen, ob man mit der DS-GVO dem Verlierer-Thema Datenschutz wirklich zum Durchbruch verhilft.<\/p>\n<p>Der heutige Datenschutz fusst auf dem Pers\u00f6nlichkeitsrecht, genauer auf dem Prinzip der \u201eInformationellen Selbstbestimmung\u201c: Jede Person soll selbst dar\u00fcber befinden k\u00f6nnen, was mit ihren Daten geschieht. Es ging in diesem h\u00f6chstrichterlichen Entscheid (1983) um die Erfassung von Daten im Rahmen der Volksz\u00e4hlung in Deutschland.\u00a0 In diesem Jahr war die Datenverarbeitung mittels Lochkartenerfassung, Kernspeichern und waschmaschinengrossen Magnetspeichern die Regel. Die ersten PCs lauerten am Horizont, aber eine Datenverarbeitung im heutigen Stil konnten sich nur echte Utopisten vorstellen.<\/p>\n<p>Ein technischer Vergleich mit heutigen Rechnern er\u00fcbrigt sich. Was viel wesentlicher ist, ist die Tatsache, dass sich die Informationsnutzung umfassend ver\u00e4ndert hat. Datenverarbeitung zum Zeitpunkt des Volksz\u00e4hlungsentscheids war Schwerstarbeit und wurde von den \u201eEDV-G\u00f6ttern in Weiss\u201c durchgef\u00fchrt.\u00a0\u00a0 Die DS-GVO basiert in ihrem Kern auf diesem Stand der Technologie. Die betroffene Person wird zudem als Opfer der Datenhalter (Staat oder Grossunternehmen) dargestellt, welche alles daransetzen, deren Pers\u00f6nlichkeitsrechte zu verletzen: Der Staat als T\u00e4ter, die Privatperson als Opfer.<\/p>\n<p>Doch diese Opferrolle w\u00fcrden die meisten Nutzer von heute heftig bestreiten. Informationelle Selbstbestimmung im heutigen Kontext bedeutet eine Umkehrung der Gedanken der Siebzigerjahre. <strong>Heute geht es darum, m\u00f6glichst viele Daten publik zu machen, um einen m\u00f6glichst hohen Nutzen zu erzielen.<\/strong> Es gibt offensichtliche Gr\u00fcnde, wieso Personen pers\u00f6nliche Details auf sozialen Plattformen ver\u00f6ffentlichen oder ihre Profile auf Kaufportalen erfassen. Es geht um pers\u00f6nliche Vorteile, Profilierung, Gier und andere Nutzen. Das Rabattb\u00fcchlein ist heute elektronisch &#8211; es lebe die Digitalisierung!\u00a0 <strong>Mit anderen Worten: Die Informationelle Selbstbestimmung hat dazu gef\u00fchrt, dass die Anwender viel grossz\u00fcgiger mit ihren Daten umgehen.<\/strong> Diese Tatsache kann man per Gesetz nicht ins Gegenteil verkehren. Sie stimmt aber genau mit dem Wesen und den Zielen der Informationsgesellschaft \u00fcberein: Informationen m\u00fcssen m\u00f6glichst frei fliessen, damit ihr wirtschaftliches Potenzial freigesetzt wird. Ohne diesen Grundsatz w\u00e4re die Digitalisierung toter Buchstabe.<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich geht das Datenschutzrecht nicht darauf ein, welchen Schutz Personen bed\u00fcrfen, die ihre gesamte Datenwelt freiwillig transparent machen. Das soll auf keinen Fall heissen, dass Datenschutz \u00fcberfl\u00fcssig geworden w\u00e4re. Die DS-GVO geht jedoch von einem v\u00f6llig einseitigen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis aus und sie gewichtet die Bedrohungen falsch.<\/p>\n<p>Der Datenschutz muss dann mit aller Konsequenz greifen, wenn Daten durch Unberechtigte (auch Private) freiz\u00fcgig verteilt oder widerrechtlich publiziert oder genutzt werden. Dies bedeutet, dass es m\u00f6glich sein muss, solche Inhalte konsequent vom Netz zu nehmen oder zu blockieren. Dabei gen\u00fcgen Gesetze nicht, es braucht grundlegende \u00c4nderungen der Internet-Protokoll, z.B. die jederzeitige Nachvollziehbarkeit von Verlinkungen und die technische Umsetzung des Dateneigentums.<\/p>\n<p><strong>Die heute im Gesetz enthaltenen Mittel zur Kontrolle sind statisch, langsam, unkontrollierbar und spiegeln eine Scheinsicherheit vor.<\/strong> Wir haben es heute mit komplexen Systemen zu tun, denen man sich nur mit \u00e4hnlichen Methoden beikommen kann, wie sie die Anbieter selbst nutzen. Die Vernachl\u00e4ssigung der Informationssicherheit in der DS-GVO ist ein Fauxpas, der nicht h\u00e4tte passieren d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Auch die immer wieder hochgelobten Bussgelder bilden eigentlich nur den Versuch, EU-Recht extraterritorial durchzusetzen und der Welt ein Datenschutz-Verst\u00e4ndnis \u00fcberzust\u00fclpen, welches mehr als veraltet ist. Der chinesische Internet-Anbieter wird sich einen Deut darum k\u00fcmmern, ob er m\u00f6gliche EU-Gesetzbestimmungen verletzt, wenn er seine Nutzer umfassend profiliert. Oder mit anderen Worten: <strong>Der Wettbewerbsnachteil trifft diejenigen am Meisten, welche versuchen, sich an ein aus der Zeit gefallenes Gesetz zu halten.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ursprungstext: Gastkommentar von B. Wildhaber in der NZZ vom 9.10.2018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ist der Datenschutz, so wie er durch die Europ\u00e4ische Union vorgegeben wird, wirklich noch aktuell? 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